BOKraft

Das Ingenieurbüro Ingar BRAF untersucht auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen,  und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier helfen  wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns - Ingenieurbüro Ingar BRAF - gerne an 04174 66 99 773.

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